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Firmengründung in Deutschland

Ihr Unternehmen ist gegründet – wie geht es weiter?

Ihr deutsches Unternehmen ist Wirklichkeit geworden! Um Ihr Kerngeschäft kümmern Sie sich. Aber wie geht es administrativ mit Ihrem Unternehmen weiter?

Ihr deutsches Unternehmen ist Wirklichkeit geworden! Natürlich wollen Sie sich jetzt auf Ihre deutschen Geschäftsaktivitäten konzentrieren, um aus Ihrer GmbH ein erfolgreiches deutsches Unternehmen zu machen. Doch wie geht es administrativ nach der Gründung weiter?

Was ist nach der Gründung zu erwarten?

Die Behörden

Nach der Eintragung Ihres deutschen Unternehmens in das deutsche Handelsregister und bei der Stadt, in der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, werden verschiedene deutsche Behörden und Institutionen automatisch von dieser Neugründung erfahren. Und das führt zu einer ganzen Menge Schriftverkehr.

Die Stadt Ihres deutschen Sitzes wird sich mit Ihnen bezüglich der Prognose für den Gewerbeertrag in Verbindung setzen. Auch das Finanzamt wird Sie kontaktieren, um Sie auf die obligatorische steuerliche Erfassung der Gesellschaft und die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen hinzuweisen. Die Berufsgenossenschaft wird wissen wollen, wie viele Arbeitnehmer Ihr deutsches Unternehmen beschäftigt, damit Ihr Beitrag ermittelt werden kann. Dazu benötigen Sie die Nummer, die Ihnen die Agentur für Arbeit mitteilen wird, ein weiterer Anmeldevorgang.

In kurzem, es ist zu erwarten, dass nach der Gründung Ihres neuen deutschen Unternehmens viele Instanzen mit Ihnen Kontakt aufnehmen und um Informationen bitten werden, die schnell und ordnungsgemäß eingereicht werden müssen.

Steuerberater

Sobald Sie auf deutschem Boden wirtschaftliche Aktivitäten entfalten, unterliegen diese dem deutschen Steuersystem. Daher ist es wichtig, dass Sie sich sehr schnell um die Registrierung Ihres deutschen Unternehmens beim Finanzamt kümmern. Somit erhalten Sie auch Ihre nationale Steuernummer und die europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Außerdem muss Ihr Unternehmen monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, was nur mit Hilfe einer entsprechenden Software möglich ist. Um unnötige Fehler und Ärgernisse zu vermeiden, raten wir Ihnen dringend, einen deutschen Steuerberater zu beauftragen, der sich hierum kümmert.

Transparenzregister

Aufgrund der europäischen Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche müssen alle wirtschaftlichen Eigentümer Ihrer GmbH im sogenannten „Transparenzregister“ registriert werden. Sie können dies online tun, indem Sie auf den folgenden Link klicken: https://www.transparenzregister.de. Wie bei allen obligatorischen Eintragungen kann die Unterlassung der Eintragung zu (hohen) Geldbußen führen.

Administration

Sicherlich ist inzwischen klar geworden, dass nach der Gründung einiges an Verwaltungstätigkeiten anfallen wird. Gerade im Hinblick auf den gesamten formellen Schriftverkehr ist es wichtig zu wissen, auf welche Schreiben bis wann und vor allem wie reagiert werden muss. Zumal einige deutsche Behörden bei Ausbleiben einer angemessenen Antwort strenge Maßnahmen ergreifen.

Unerwähnt blieben bislang der Beitragsservice, weitere Korrespondenz mit der Industrie- und Handelskammer, die Beantragung einer EORI-Nummer, die eventuell erforderliche Registrierung beim Verpackungsregister, mögliche Meldungen und Zahlungen an die Künstlersozialkasse und das gesamte Thema Sozialversicherungen für den Fall, dass Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt werden. 

Es gibt jedoch keinen Grund zur Sorge oder gar Ihre Gründungspläne zu überdenken. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie und werden Ihnen den ganzen Verwaltungsaufwand abnehmen, damit Sie sich auf Ihre eigentlichen Geschäftsaktivitäten konzentrieren können.

INDIPA’s Unterstützung nach der Gründung

Bitte lesen Sie hier weiter, um zu erfahren, wie INDIPA Sie nach der Gründung unterstützen und alle administrativen Angelegenheiten in Ihrem Namen angemessen und professionell erledigen kann.