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Firmengründung in Deutschland

Der Gründungsprozess in Deutschland

Wie funktioniert eine Gründung, welche Dokumente sind erforderlich, welche Anmeldungen müssen im Detail vorgenommen werden?

Die Gründung eines Unternehmens ist in Deutschland immer noch ein sehr formaler und papierintensiver Prozess, der für den Gründer einen hohen Aufwand bedeutet. INDIPA hat alle Schritte so optimiert, dass der Aufwand für das expandierende Unternehmen minimal ist.

Vorbereitung

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie uns den Auftrag erteilen, Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens zu unterstützen, benötigen wir etwa zwei bis drei Wochen, um die Gründung abzuschließen.

Natürlich stehen am Anfang einige unvermeidliche Vorbereitungen, die getroffen werden müssen. Wir sammeln alle notwendigen Informationen, um einen Notar zu beauftragen, die notwendigen Gründungsdokumente entsprechend zu entwerfen;  wir setzen uns mit der IHK (Industrie- und Handelskammer) in Verbindung, um den Namen und die Sachbezeichnung Ihres Unternehmens genehmigen zu lassen; wir vereinbaren einen Termin bei der Bank, um ein Konto im Namen Ihres deutschen Unternehmens zu eröffnen und wir kümmern uns um alle anderen Fragestellungen, die mit der Vorbereitung der Unternehmensgründung einhergehen.

Die Gründung

Für die Gründung bitten wir unsere Kunden in der Regel, nur für einen Tag nach Düsseldorf zu kommen, da ihre Anwesenheit für die Unterzeichnung der Gründungsurkunde und die Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen der GmbH (in Gründung) erforderlich ist. Sollte ein persönlicher Besuch in Deutschland nicht möglich sein, sind wir in der Lage, die Gründung ohne persönliche Anwesenheit des Gründers auf der Grundlage einer erteilten Vollmacht durchzuführen. Alle notwendigen Formalitäten werden von INDIPA erledigt.

Sobald die Gründungsdokumente unterzeichnet sind, besteht die „GmbH i.Gr.“, also die „GmbH in Gründung“.

Unmittelbar nach der Unterzeichnung der Dokumente beim Notar begleiten wir Sie zur Bank, um im Namen Ihrer GmbH i.Gr. ein Bankkonto zu eröffnen, auf welches dann das fällige Stammkapital eingezahlt werden muss.

Sobald die Stammeinlage geleistet ist, informieren wir den Notar, der dann das Gericht anweist, Ihre GmbH  ins Handelsregister einzutragen. Sobald und erst nachdem Ihre GmbH im Handelsregister eingetragen ist, haftet sie mit Ihrem Stammkapital und die Gründung ist vollständig abgeschlossen.

Nach der Gründung kümmern wir uns um verschiedene andere Registrierungen, die durchgeführt werden müssen (siehe Ihr Unternehmen ist gegründet – was kommt jetzt).

Kurz und gut

Zusammengefasst bieten wir in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und unseren Kooperationspartnern folgende Leistungen an:

  • Festlegung des Namens der GmbH – der Name muss von der IHK, mit der wir in engem Kontakt stehen, genehmigt werden

  • Organisation und Begleitung unserer Kunden bei der Unterzeichnung der Gründungsurkunde beim Notar

  • Vermittlung und Begleitung unserer Kunden zur Bank für die Eröffnung eines Bankkontos

  • Anmeldung der GmbH beim Handelsregister, bei der Stadt ihres Geschäftssitzes, bei der IHK, beim Transparenzregister und verschiedenen anderen deutschen Behörden

  • Unterstützung bei der Anmeldung der GmbH beim Finanzamt

INDIPAs Rolle

Bitte kontaktieren Sie uns hier, falls Sie Fragen zum Gründungsprozess haben. Oder lesen Sie einfach hier weiter, um zu erfahren, wie INDIPA Sie bei der Gründung Ihres deutschen Unternehmens unterstützen kann.