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Firmengründung in Deutschland

Gründung einer Firma in Deutschland – in welcher Form?

Die deutsche GmbH ist wohl die bekannteste Rechtsform. Doch welche Unterschiede gibt es bei den juristischen Personen?

Bevor der eigentliche Gründungsprozess beginnt, muss zunächst geklärt werden, welche Rechtsform die geeignete ist. Wichtig ist dabei, wer der Gesellschafter des deutschen Unternehmens sein wird. Für private Eigentümer gibt es andere Möglichkeiten als für Unternehmen. Aber auch die Ziele des Unternehmens in Deutschland und die Kunden spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung.

1. Gründung durch ein Schweizer Unternehmen

Handelt es sich bei dem Gründer um ein schweizerisches Unternehmen, besteht die Möglichkeit, entweder eine Niederlassung in Deutschland zu errichten oder eine deutsche Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit zu gründen.

Hat das Schweizer Unternehmen lediglich die Errichtung einer Niederlassung im Sinn, so gibt es zwei Möglichkeiten: eine selbständige Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigniederlassung, auch Repräsentanz genannt.

Zieht das Schweizer Unternehmen jedoch die Gründung einer deutschen juristischen Person vor, sind verschiedene Rechtsformen möglich. Die gängigste Rechtsform ist die „GmbH“. Die größere „AG“ kommt für die meisten KMUs nicht in Frage, da die Gründungskosten sehr hoch sind und auch die laufenden Kosten im Vergleich zu einer GmbH sehr viel höher sind. Bei der UG beträgt das Mindestkapital nur einen Euro. Dies stellt einerseits eine niedrige Einstiegshürde dar, hat aber andererseits zu einem äußerst schlechten Image der UG beigetragen, weshalb INDIPA die Gründung einer UG nicht unterstützt.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die drei oben beschriebenen häufigsten Arten der Niederlassung ausländischer Unternehmen:

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist mit der schweizerischen GmbH vergleichbar. Eine GmbH befindet sich nicht in öffentlichem Besitz, sondern die Anteile sind in privater Hand. Daher sind die Anteile nicht frei handelbar. Der Gesellschafter profitiert von einer beschränkten Haftung. Für die Gründung einer GmbH ist ein Startkapital von mindestens 25.000 € erforderlich. Von diesen 25.000 € muss mindestens die Hälfte zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt werden (normalerweise auf ein Bankkonto).

Die GmbH wird in Anwesenheit eines Notars gegründet und basiert auf einem formellen Gesellschaftsvertrag, in dem z. B. Geschäftssitz, Geschäftszweck, Gesellschafter und Geschäftsführer festgelegt werden.

2. Gründung durch eine natürliche Person

Wenn der Gründer eine Privatperson ist, kann die Gesellschaftsform eine GmbH, eine UG, eine AG und auch ein Einzelunternehmen sein. Der wesentliche Unterschied zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen ist, dass der Gründer eines Einzelunternehmens mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Ein weiterer Unterschied ist, dass ein Einzelunternehmen keine notarielle Gründung erfordert und kein Startkapital von 25.000 € gezeichnet werden muss. Auch muss hinter einem Einzelunternehmen eine reale Person stehen, d. h. ein Einzelunternehmen kann nicht aus einer Gesellschaft heraus gegründet werden oder bestehen.

Das Einzelunternehmen muss in der Stadt eingetragen sein, in der es seinen Geschäftssitz hat. Da das Einzelunternehmen unmittelbar mit dem Geschäftsinhaber verbunden ist, sollte dieser seine Tätigkeit tatsächlich am Firmensitz ausüben und dort auch überwiegend vor Ort sein. Eine Pflicht zur Eintragung des Einzelunternehmens in das Handelsregister besteht nicht, ist aber möglich. Im Falle der Eintragung wird der Firmenname mit dem Zusatz „e.K.“ („eingetragener Kaufmann“) ergänzt.  Dies erweckt einen seriösen und professionellen Eindruck.

INDIPAs Rolle

Bitte kontaktieren Sie uns hier, wenn Sie Fragen zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland haben. Oder lesen Sie einfach hier weiter, um zu erfahren, wie INDIPA Sie bei der Gründung Ihres deutschen Unternehmens unterstützen kann.