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Gründung einer Firma in Deutschland – aber in welcher Form?   arrow

Gründung einer deutschen Firma? Welche Rechtsform passt zu Ihnen?

INDIPA hat in den letzten Jahren weit mehr als 100 Firmenansiedlungen in Deutschland erfolgreich begleitet! Da die Ansiedlung eines Unternehmens in Deutschland noch immer ein formalisierter und papierbasierter Prozess ist, ist der Gründungsaufwand höher als in anderen Ländern. INDIPA hat alle Prozessschritte optimiert und begleitet Firmengründungen höchst effizient, so dass der Aufwand für die expandierenden Unternehmen gering ist.

Bevor der eigentliche Gründungsprozess beginnt muss allerdings zunächst geklärt werden, welche Rechtsform die geeignetste für den Gründer ist. Dabei ist entscheidend, wer Anteilseigner des deutschen Unternehmens sein wird. Für Privatpersonen bieten sich andere Möglichkeiten als für Unternehmen.

1. Gründung durch ein schweizerisches Unternehmen

Wenn es sich bspw. um ein Schweizer Unternehmen handelt, das lediglich eine Filiale in Deutschland eröffnen möchte, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Man unterscheidet zwischen einer selbstständigen Filiale („selbstständige Zweigniederlassung“) oder einer unselbstständigen Filiale (“unselbständige Zweigniederlassung” oder auch „Betriebsstätte“). Soll dagegen eine selbstständige deutsche Gesellschaft gegründet werden, kann man zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. In der Praxis hat die GmbH mit Abstand die größte Bedeutung. Die größere „AG“ spielt für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen keine Rolle, da hier der Aufwand bei der Gründung und auch während des Geschäftsbetriebs deutlich höher ist. Für die UG wird lediglich ein Stammkapital von einem Euro benötigt, was zwar einerseits eine geringe Eintrittshürde darstellt, andererseits aber zu einem extrem schlechten Image der UG beigetragen hat, weshalb INDIPA die Gründung einer UG nicht unterstützt. Was macht eine „GmbH“ als juristische Person so attraktiv?

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Zunächst haben die Deutsche und die Schweizer GmbH viele Ähnlichkeiten. So ist bspw. eine GmbH nicht börsennotiert, sondern in Privatbesitz. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Stammkapital (min. 25.000 €, wovon bei Gründung min. 12.500 € eingezahlt werden müssen) beschränkt. Die GmbH wird vor einem Notar gegründet und basiert auf einem Gesellschaftsvertrag, der inhaltlich dem Aufbau eines Statuts der Schweiz sehr ähnelt (und in dem Sitz, Geschäftszweck, Gesellschafter, Geschäftsführer etc. benannt sind).

Diese Gemeinsamkeiten zwischen einer deutschen und einer Schweizer GmbH führen dazu, dass sich die meisten Schweizer vergleichsweise sicher fühlen mit dieser Gesellschaftsform.

Ein Unterschied zwischen der deutschen GmbH und der Schweizer GmbH ist der, dass Geschäftsführer einer deutschen GmbH nur „eine natürliche Person“ (also ein Mensch) sein kann, wohingegen auch eine juristische Person (z.B. eine andere GmbH) sein kann. Ferner ist für die Gründung einer GmbH ein Startkapital von mindestens 25.000,-€ notwendig sind, während zur Gründung einer Schweizer Firma 20.000 Franken Startkapital vorhanden sein müssen. Auch bei der Privathaftung der Geschäftsführer gibt es leichte Unterschiede. Die Regelungen in der Schweiz gehen hier, allgemein gesprochen, weiter als in Deutschland. Hier finden Sie einen Überblick der drei häufigsten, oben beschriebenen Ansiedlungsformen ausländischer Firmen:

2. Gründung durch eine Privatperson

Sollte der Gründer nicht ein ausländisches Unternehmen, sondern eine Privatperson sein, kann er neben den bereits oben genannten Firmen auch ein Einzelunternehmen gründen. Wichtig ist hier darauf hinzuweisen, dass der deutsche Einzelunternehmer seiner Geschäftstätigkeit in viel höherem Maße persönlich in Deutschland nachgehen muss als es bspw. bei einer GmbH der Fall ist.

Der bedeutendste Unterschied zwischen einer „GmbH“ und einem „Einzelunternehmen“ besteht darin, dass man als „Einzelunternehmen“ mit dem gesamten Vermögen, also auch mit dem Privatvermögen, haftet. Ein weiterer Unterschied ist, dass ein Einzelunternehmen nicht den Weg über den Notar gehen muss und kein Startkapital von 25.000,-€ bzw. 12.500 € nachweisen muss. Und ein „Einzelunternehmen“ kann nur eine natürliche Person sein. D. h. ein ausländisches Unternehmen kann nicht eine deutsche Firma in Form eines „Einzelunternehmens“ gründen.

Der Einzelunternehmer muss sich mittels Gewerbeanmeldung in der Stadt anmelden, in der er seinen Geschäftssitz hat. Dies ist im Normalfall also der Ort, an dem der Einzelunternehmer täglich in seiner Firma arbeitet. Eine Registrierung im Handelsregister ist nicht erforderlich, jedoch möglich. In diesem Fall wird zum Firmennamen noch der Zusatz „e.K.“ („eingetragener Kaufmann“) hinzugefügt. Dieser vermittelt einen sicheren und professionellen Eindruck.

INDIPA’s Rolle

INDIPA unterstützt Sie gerne bei der Gründung Ihres deutschen Unternehmens. Wir kennen alle nötigen Schritte sowie die möglichen Abkürzungen, um Ihre Gründung schnellstmöglich zu realisieren.

Wir bieten Ihnen unsere Büro-Adresse für den Sitz Ihres deutschen Unternehmens an. Details finden Sie unter: https://indipa.ch/wir-bieten/deutsche-geschaeftsadresse-undoder-telefonnummer/.

Letztlich hat INDIPA auch für die Errichtung einer “unselbstständigen Niederlassung“ ein passendes Angebot:  Gerne stellen wir Ihnen eine Deutsche Geschäftsadresse zur Verfügung. Lesen Sie mehr unter:https://indipa.ch/wir-bieten/deutsche-geschaeftsadresse-undoder-telefonnummer/.

Auch nach der Gründung Ihrer deutschen Firma stehen wir Ihnen gerne als professioneller Partner mit Rat und Tat zur Seite. So übernehmen wir beispielsweise den Vertriebsinnendienst für unsere Kunden. Oder wir unterstützen Sie dabei, Ihre Firma in Deutschland administrativ erfolgreich zu führen und nicht im „deutschen Behördendschungel“ stecken zu bleiben!